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(erschienen in „Blätter für deutsche und internationale Politik“, 3’09, zum 10-jährigen Gedenken an den Kosovo-Krieg. Den Titel „Der notwendige Krieg“ und die Kontroverse mit einem anderen Autor hat die Redaktion ohne mein Wissen konstruiert. Dennoch Dank an die Herausgeber für die Möglichkeit der Veröffentlichung.)

Rot-Grün hat Deutschland in den Krieg geführt – zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg. Dies war zweifellos eine historische Zäsur, für manchen Zeitgenossen gar eine Ungeheuerlichkeit – im Guten oder im Bösen.

Die Bewertungen des Kosovo-Krieges driften bis heute weit auseinander. Während Konservative „Normalisierung“ und „das neue außenpolitische Gewicht“ feierten, riefen Linke „Kriegstreiberei“ und „Verrat“. Umstritten war die neue Rolle des vereinigten Deutschlands in der Welt. Traditionalisten wollten zurück zum Nationalstaat samt realpolitischer Strategie und militärischer Machtprojektion und fühlten sich durch die rot-grüne Politik bestätigt. Linke Pazifisten beharrten auf dem Internationalismus der Friedensbewegung samt Antimilitarismus und dialogischer Konfliktlösung und waren von Rot-Grün enttäuscht.

Bei allen Antagonismen ist Konservativen und Linken eines gemeinsam – bezogen auf die rot-grüne Außenpolitik irren sie.

Als vor gut zehn Jahren Rot-Grün die konservative Regierung Kohl ablöste, sollte, so der SPD-Slogan, nicht alles anders werden, aber vieles besser – auch in den internationalen Beziehungen. Rot-Grün wollte die Außenpolitik zivilisieren, auf der Basis eines erweiterten Sicherheitsbegriffs Krisenprävention zur Maxime erheben und mit einer multilateralen und integrativen Ausrichtung versuchen, regionale Konflikte durch einen fairen Interessenausgleich friedlich beizulegen.

Doch dann kam vieles anders und nicht alles besser: Kosovo, Afghanistan, Irak – wer sich in der Friedensbewegung engagiert und große Hoffnungen in Rot-Grün investiert hatte, konnte mit den realen Entwicklungen nicht glücklich sein. Die Frustration suchte sich Werturteile: Hatte die Regierung Schröder/Fischer mutwillig verraten, wofür sie gewählt war? Oder hatten die Zeitläufe Wendungen genommen, die weder vorauszuahnen noch zu verhindern waren und letztlich keine andere Wahl ließen? Kurz: War die Intervention akteurs- oder situationsbedingt, war sie vermeidbar oder zwangsläufig?

Der Zerfall Jugoslawiens

Als der Kosovokrieg ausbrach, war man sich in der politischen Diskussion einig, dass die Krisenprävention der internationalen Gemeinschaft auf der ganzen Linie versagt hatte. Gerade dem Kalten Krieg entronnen und mit der deutschen Einheit und ihrer europäischen Einbindung beschäftigt, waren die Europäer einfach nicht auf einen Eskalationsprozess wie im zerfallenden Jugoslawien vorbereitet.

Dabei hatte es genügend frühe Warnungen gegeben. Jugoslawien war Ende der 80er Jahre das am höchsten verschuldete Land Europas. Besonders teuer war sein enormes Militärpotential, das es – durchaus im Interesse des Westens – unabhängig von Moskau machte. Nachdem der Westen keine Notwendigkeit mehr sah, durch finanzielle Stabilisierung das Abdriften des neutralen Staates in den Warschauer Pakt zu verhindern, überließ man das Land sich selbst. Kurz: Der Westen ließ Jugoslawien schlicht fallen. Debatten im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages führten nicht zu den nötigen Konsequenzen durch die Regierung Kohl.

Die ökonomische Perspektivlosigkeit begünstigte den Nationalismus eines Slobodan Milošević, der den auf mehr Autonomie bedachten Teilrepubliken mit Unnachgiebigkeit begegnete – anfangs noch aus gesamtstaatlichem Interesse. Doch einige Teilrepubliken waren der Vorherrschaft Belgrads überdrüssig. Das industrialisierte Kroatien zahlte die meisten Steuern, hatte aber in den Belgrader Staatsapparaten wenig zu sagen. Als es begann, mit der EU zu liebäugeln, erfuhr der Nationalismus des Präsidenten die Metamorphose zur großserbischen Wahnidee. Irrational waren seine Herrschsucht und die Mythen, die bedient wurden. Rational aber war die Einschätzung, dass die westlich gelegenen, katholisch geprägten, historisch mit Venedig, Österreich und Italien verbundenen Gebiete Anschluss an Europa finden könnten, während das orthodoxe slawische Serbien mit dem muslimischen Dritte-Welt-Land Kosovo als Klotz am Bein zurückbliebe.

Als Slowenen und Kroaten sich abspalten wollten, was nach der jugoslawischen Verfassung möglich war, musste die internationale Gemeinschaft, zuvörderst die EU, Position beziehen. Doch die Mitgliedstaaten hatten keinen „Gemeinsamen Standpunkt“, projizierten ihre nationalen Interessen auf den Balkan – wie sie es ähnlich bereits im Jahre 1914 getan hatten. Es kam zum Streit zwischen Deutschland und Frankreich, den die Deutschen – selbst noch im nationalen Überschwang – gewannen: Slowenien und Kroatien wurden anerkannt, ohne dass man, wie die Franzosen gemahnt hatten, zugleich eine Lösung für das verbleibende Jugoslawien gehabt hätte.

Aber als der serbische Nationalismus ethnische Positionen immer stärker zu betonen begann, hätte die Verschiebung der innerjugoslawischen Kräfteverhältnisse in Europa die Alarmglocken schrillen lassen müssen. So aber setzten sich für die jugoslawischen Integrationsprobleme nationalstaatliche Lösungsmuster durch. Jede Teilrepublik wollte ihren Nationalstaat, jede Minderheit in den Teilrepubliken opponierte dagegen und forderte Sezession auf immer niedrigeren Ebenen. Spätestens als in Dayton am 21. November 1995 der Krieg in Bosnien-Herzegowina durch die Bildung eines unabhängigen Staates, bestehend aus den zwei Entitäten der bosnisch-kroatischen Allianz und der Republika Srpska, offiziell beendet wurde, stand das Thema Kosovo auf der Tagesordnung. Denn nun sah sich im verkleinerten Rest-Jugoslawien die kosovo-albanische Minderheit mit einer erdrückenden und intoleranten serbischen Übermacht konfrontiert.

„Early warning“ hatte es also gegeben, „early action“ auch, aber eben keine Gemeinsamkeit der Europäer. Wenn später – bei Konservativen wie bei „Menschenrechts-Interventionisten“ – der Vorwurf erhoben wurde, dass Europa viel früher militärisch hätte eingreifen müssen, so verkennt dieser Einwand das eigentliche Problem, nämlich das Fehlen eines gemeinsamen politischen Willens, der die Eskalation des Konflikts möglicherweise hätte verhindern können.

Rot-Grün an der Macht

Bis zu diesem Punkt war die Konfliktentwicklung gediehen, als die rot-grüne Bundesregierung die Amtsgeschäfte übernahm. Rot-Grün hat diese Konfliktstruktur nicht geschaffen und auch nicht verhindern können, sondern geerbt und musste mit ihren Konsequenzen umgehen. Gemessen am Kern des Völkerrechtes, der UN-Charta, war der NATO-Angriff gegen Serbien nicht legal. Er verstieß auf der einen Seite gegen die Formel von der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten. Zum anderen gab es für den Angriff nicht den notwendigen Beschluss des UN-Sicherheitsrates.

Deutschland trat der NATO-Strategie bei auf der Grundlage des Bundestagsbeschlusses vom Oktober 1998, während des sogenannten Interregnums. Die Regierung Kohl war abgewählt, Gerhard Schröder aber noch nicht zum Bundeskanzler ernannt. Formell galten also die alten Mehrheiten, mit denen dieser Beschluss gefällt wurde. Dennoch waren auch ein Großteil der SPD-Abgeordneten und etwa die Hälfte der Grünen für den Waffeneinsatz. Gerhard Schröder schreibt in seinen Memoiren, dass er (mit Wissen von Joschka Fischer und Oskar Lafontaine) Präsident Clinton längst zugesagt hatte, dass Deutschland im Kriegsfall mitziehen würde – während den Bundestagsfraktionen vorgegaukelt wurde, es handle sich um eine offene Entscheidungssituation (vgl. Gerhard Schröder, Entscheidungen, Hamburg 2006, S. 110) Ich selber hielt als einziger Abgeordneter im Bundestag die Gegenrede und verwies dabei auf die mangelnde Krisenprävention und auf die Völkerrechtswidrigkeit.

Lückenhaftes Völkerrecht

Und in der Tat: Die UN-Charta verbietet jegliche Gewalt in den internationalen Beziehungen. Ausnahmen bilden das Selbstverteidigungsrecht gegen Angriffe und Beschlüsse des Sicherheitsrates, die zu militärischen Erzwingungsmaßnahmen berechtigen. Für innerstaatliche Konflikte ist das staatliche Gewaltmonopol zuständig, für andere Staaten gilt das Gebot der Nichteinmischung. So will es das klassische Völkerrecht. Gegen diese Regeln verstieß die NATO.

Dennoch kann man den Befürwortern der Aktion nicht einfach den Bruch des Völkerrechts vorwerfen. Denn dieses ist in Wirklichkeit kein Völker-, sondern ein Staatenrecht. Es regelt die Beziehungen der Staaten untereinander, nicht deren innere Angelegenheiten. Was aber soll geschehen, wenn ein Staat sein Gewaltmonopol missbraucht, um eine Volksgruppe zu schikanieren, zu vertreiben, zu töten? Obwohl die UN-Charta eine Reaktion auf die Mordmaschine der Nazis darstellte, ist genau dieser Fall nicht hinreichend geregelt. In Bosnien war die ethnisch-religiöse Minderheit der Muslime drangsaliert worden. Im Kosovo nun zeichnete sich ab, dass der Despot in Belgrad die kosovo-albanische Mehrheit aus dem Lande treiben wollte. Es drohte ein Völkermord. (Ein Völkermord meint wohlgemerkt nicht, dass alle Individuen eines Volkes physisch getötet werden. Der Tatbestand des Völkermordes besteht bereits dann, wenn ein Volk vertrieben und seine kulturelle Identität zerstört wird. Genau das aber bahnte sich an.)

Die internationale Gemeinschaft stand also vor der Entscheidung, entweder den Wortlaut des Völkerrechtes zu achten und Vertreibung und Völkermord mehr oder weniger tatenlos zuzuschauen. Oder aber den drohenden Völkermord auch mit Waffengewalt zu unterbinden und dabei gegen das geschriebene Recht zu verstoßen.

Die Intervention im Kosovo sei völkerrechtlich eine Ausnahme, betonte die Bundesregierung. Das war keine dahergeredete Floskel, sondern eine gezielt gesetzte Formel. Sie verwies auf die Quellen des Völkerrechtes. Anders als beim innerstaatlichen Recht gibt es hier keinen gewählten Gesetzgeber. Letztlich ist Völkerrecht Vertragsrecht, das auf Vereinbarungen zwischen den Staaten basiert. Verträge kann man indes erweitern, beispielsweise weil sie der Realität nicht mehr entsprechen oder weil einzelne Akteure gezielt dagegen verstoßen, um einen neuen Rechtstandard zu erreichen.

Eine weitere Quelle des Völkerrechts ist das Gewohnheitsrecht. Wenn eine Staatenpraxis sich dadurch etabliert, dass ihr von anderen Staaten nicht widersprochen wird, so gilt sie als rechtens. Die Ausnahmeklausel der Bundesregierung bedeutete nun expressis verbis, dass aus dem Angriff auf Jugoslawien kein Völkergewohnheitsrecht erwachsen dürfe. Politisch wurde damit der existierende Rechtszustand für unbefriedigend erklärt, weil er für die aktuelle Situation keine Lösung bereit hielt. Zugleich aber wurde gemahnt, nicht einfach zur Selbsthilfe zu greifen, sondern das internationale Recht als allgemein verbindliche Grundlage weiter zu entwickeln.

Darüber hinaus hat die NATO den UN-Sicherheitsrat bewusst nicht angerufen. Der Grund hierfür lag im drohenden Veto Russlands und Chinas. Weil die NATO aber auch nach einer Ablehnung durch den Sicherheitsrat agiert hätte, verzichtete man auf dessen Anrufung. Auf diese Weise wurde immerhin eine Demontage des UN-Sicherheitsrates vermieden.

Ein Antrag in der UN-Vollversammlung, dieses Manöver zu verurteilen, scheiterte. Die Staatenmehrheit schien ein Gefühl für die Unzulänglichkeit des Völkerrechts zu haben und weigerte sich, der NATO angesichts des drohenden Völkermordes in den Rücken zu fallen. Im Übrigen bekräftigten diverse UN-Resolutionen in den folgenden Jahren die zentrale Denkfigur der „Verantwortung zu schützen“. Nicht zuletzt aufgrund der Kosovo-Erfahrung wuchs der Wille, sich in innere Angelegenheiten einzumischen, wenn ein Staat sein Gewaltmonopol in tödlicher Absicht missbraucht. Ob damit die Handlungen der NATO 1999 im rechtlichen Sinne „geheilt“ sind, darüber mögen Rechtsexperten streiten. Wenn man sich jedoch auf Standpunkt der damaligen Akteure stellt, wird man sich genau in dem Dilemma wiederfinden, in dem diese ihre Entscheidungen zu treffen hatten.

Nicht nur das „Recht zum Krieg“ war umstritten, sondern auch das „Recht im Krieg“. Denn die NATO-Luftangriffe trafen zahlreiche zivile Opfer. Die NATO tat sie mit dem lapidaren Hinweis auf kriegsübliche Kollateralschäden ab – ein unangemessener Umgang. Die USA informierten die deutsche Seite nicht über die genaue Luftkriegsstrategie und Zieldefinition, was besonders fatal wurde, als die militärischen Ziele ausgingen. Hier spiegelte sich das klassische deutsche Sicherheitsdilemma, auf die Hilfe des atlantischen Partners angewiesen zu sein, aber keinen echten Einfluss auf dessen Strategie zu haben.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Strafanzeige der PDS gegen die Bundesregierung wegen der Teilnahme an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg ab. Das Ergebnis ist zu begrüßen, die Begründung jedoch scheint wenig einleuchtend. Die deutsche Teilnahme wurde nicht als eigenständiger Willensakt, sondern als Akt der „gegenseitigen kollektiven Sicherheit“ interpretiert, der durch die Verfassung und internationale Normen gedeckt sei. Ob die Aktion des Kollektivs NATO aber legal war, wurde nicht überprüft. Zudem ist ein „System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ eine Sicherheitsordnung, die potentielle Feindstaaten unter einem Dach vereinigt, um durch die Verschränkung von Kommandostrukturen und Waffenarsenalen eine strukturelle Nichtangriffsfähigkeit herzustellen. Die NATO jedoch ist ein Militärbündnis, das sich nicht gegeneinander, sondern nach außen verteidigen will, im Falle des Kosovo aber zum Angriff blies. Es wäre plausibler gewesen, wenn das Gericht auf den beschriebenen Widerspruch im Völkerrecht hingewiesen hätte. Das wäre kein Freispruch erster Klasse geworden, hätte aber den historischen Umständen Rechnung getragen und die Debatte um die Weiterentwicklung des Völkerrechtes befruchtet.

Die Legitimität des NATO-Einsatzes kann angesichts der systematischen Menschenrechtsverletzungen im Bosnienkrieg, besonders des Massenmordes in Srebrenica, schwerlich in Zweifel gezogen werden.

Kommunikationsfehler und Polemiken

Allerdings unterliefen einige gravierende kommunikative Fehler. Etwa als die Hardthöhe die Truppenbewegungen Belgrads mit dem Begriff „Plan Hufeisen“ versah – ein Name, der nicht verifiziert werden konnte. An diesen Lapsus hefteten sich die Kritiker, die nun behaupteten, die Vorwürfe gegen Serbien seien völlig aus der Luft gegriffen. Selbst beim Massaker von Racak, das letztlich den Krieg auslöste, wurde die serbische Urheberschaft bezweifelt. Spätere forensische Untersuchungen der OSZE, die den Beweis brachten, wurden ignoriert.

Auch Fischers Auschwitz-Rhetorik war wenig hilfreich, weil der misslungene Vergleich die Legitimation des Eingreifens eher verminderte – denn gerade im Vergleich mit der industrialisierten Tötungsmaschinerie der Nazis schien im Kosovo alles weit weniger dramatisch.

Doch unabhängig von derartigen Kommunikationsfehlern gab es die Massaker an Kosovo-Albanern und die riesigen Flüchtlingsströme Richtung Mazedonien tatsächlich. Sie waren auch nicht eine Folge der späteren Bombardierungen, sondern deren Ursache. In dieser Lage hatte die Internationale Gemeinschaft vielleicht nicht das Recht einzugreifen, doch sie hatte geradezu die ethische Verpflichtung. Dass sie dabei an die Grenzen des Völkerrechts stieß, ja dessen Wortlaut sogar verletzen musste, gehört zur Tragik der Geschichte.

gescheiterte Verhandlungen und Friedenspläne

Die NATO hatte bereits im Herbst 1998 mit militärischen Maßnahmen für den Fall gedroht, dass Milošević Mord und Vertreibung nicht stoppte. Auf der Konferenz in Rambouillet versuchte man, alle Beteiligten zum Einlenken zu bringen. Dabei diktierte die NATO allerdings das Ziel: Beendigung der Vertreibung, Waffenstillstand, friedliche Koexistenz.

Die internationale Friedenskonferenz kam übrigens auf eine Initiative der Bundesregierung hin zustande, für die auch die Amerikaner gewonnen werden konnten. Diese verlangten allerdings einen Preis: Wenn sie ihre Angriffspläne für die Dauer der Konferenz zurückstellten, müsste sich die Bundesregierung ihrerseits verpflichten, im Fall des Scheiterns von Rambouillet an den Waffengängen teilzunehmen. Aus diesem Junktim kam die Bundesregierung anschließend nicht mehr heraus; allerdings wollte dies die Mehrheit der Beteiligten angesichts der Entwicklung im Kosovo auch gar nicht mehr.

Kritiker behaupten, Rambouillet sei von den Vereinigten Staaten auf Scheitern angelegt gewesen. Die interne Sicht sieht anders aus. Die USA übten massiven Druck auf die von der rassistisch-mafiotischen UÇK geführten Kosovaren aus, einem Vertrag beizutreten, der ihnen das erstrebte Ziel der staatlichen Unabhängigkeit versagte. Ganz im Interesse Belgrads sollte die territoriale Integrität des serbisch-montenegrinischen Staatsverbandes inklusive Kosovo garantiert werden. Auf der anderen Seite sollten die Serben ihre Politik des Völkermordes stoppen. Doch Belgrad entsandte keine Delegation mit Verhandlungsvollmacht, Milošević sabotierte den Friedensplan von Anfang an.

Linke NATO-Kritiker führen den „Annex B“ des Vertragsentwurfes als Beweis für das falsche Spiel der USA an. Dieser Anhang habe von Milošević verlangt, das gesamte Territorium durch NATO-Truppen besetzen zu lassen – eine unannehmbare Forderung. In Wirklichkeit regelte der Anhang die Stationierung einer internationalen Kosovo-Schutztruppe nach einem Friedenschluss. Er machte sogar im Sinne des Kapitels VI der UN-Charta die Einigung der Konfliktparteien untereinander zur Voraussetzung. Die Klauseln des Annex B, die der entsprechenden UN-Regelung für Bosnien abgeschaut waren, blieben zudem verhandelbar.

Aber Milošević wollte keinen Frieden. Er konnte seine Macht nur noch als Kriegsherr in einer unübersichtlichen Situation behaupten und spekulierte darauf, als Verbündeter Moskaus eine Zukunft zu haben. Zugleich bot sich Washington die Chance, den erstarkenden Europäern die eigene Unverzichtbarkeit vor Augen zu führen. Und in der Tat war mit dem Scheitern von Rambouillet die letzte Chance auf eine friedliche Lösung dahin.

Als dann mit zunehmender Dauer des Krieges die Luftangriffe ihr politisches Ziel verfehlten, konkurrierten drei Optionen: Erstens: Sollte man einen sofortigen Frieden mit Serbien aushandeln? Das hätte den Sieg Miloševićs bedeutet. Zweitens: Wollte man durch die Entsendung von Bodentruppen einen Siegfrieden erzwingen? Das hätte zu einer unabsehbaren Eskalation geführt. Im Auswärtigen Amt wurde daher in der Osterwoche als dritte Option die Exit-Strategie entworfen, die zum Ziel hatte, bei Aufrechterhaltung des militärischen Drucks Verhandlungen zu führen. Für diesen Plan wurde die EU gewonnen, die NATO stimmte zu, und letztlich übernahm Kofi Annan das Programm als UN-Friedensplan. Mitentscheidend war die von Bundesaußenminister Fischer bewirkte Reintegration Russlands in den Lösungsprozess.

Dieser Plan musste allerdings nicht nur gegen die Befürworter eines Einmarsches von Bodentruppen durchgesetzt werden, sondern auch gegen die radikalpazifistische Opposition in den eigenen Reihen. Beim Sonderparteitag der Grünen in Bielefeld forderte diese die sofortige Beendigung der Kriegsbeteiligung – ein Schrei der Empörung, ohne Kalkulation der Folgen. Denn dieser „Sofortismus“ hätte im Falle seines Erfolges äußerst problematische Konsequenzen gezeitigt: Fischer wäre zurückgetreten, die rot-grüne Koalition geplatzt. Damit wiederum wäre der Hauptmotor des Friedensplanes ausgefallen und das rot-grüne Reformprojekt als Ganzes erledigt gewesen.

Aus den Fehlern, die die EU bei der Krisenprävention gemacht hatte, versuchte sie in der Phase der Friedenskonsolidierung zu lernen. Im Zentrum stand der – von der Bundesregierung angeregte und gegen Widerstände durchgesetzte – Stabilitätspakt für Südosteuropa, der allen Nachfolgestaaten Jugoslawiens eine EU-Perspektive bot. Wenn die Lage noch heute nicht befriedigt, liegt dies weniger an der EU, als am Hass und Misstrauen. Nationalisten besitzen noch ein starkes Gewicht. Die Zerfallsprodukte Jugoslawiens befinden sich in der Hochphase der Nationalstaatenbildung, über die das übrige Europa hinweg ist. Die EU kann deshalb nichts Besseres tun, als den neuen Staaten den Weg zur europäischen Integration zu weisen.

Verantwortungsethisches Handeln

Rot-Grün hat weder den Pazifismus verraten, noch den Nationalstaat rekonstruiert. Es hat versucht, in einer historischen Ausnahmesituation verantwortlich zu handeln. In dieser Situation wurden Entscheidungen erzwungen, welche die Akteure aus eigenem Antrieb nie angestrebt hätten. Die Alternativen waren schlecht. Die Bundesregierung hat in jeder Phase versucht, möglichst viel vom eigenen Anspruch der Zivilisierung der Außenpolitik umzusetzen. Die Beteiligung am Militärschlag war rechtlich bedenklich, im ethischen Sinne jedoch, nach dem Scheitern aller zivilen Bemühungen, legitim, wenn nicht sogar zwingend. Rot-Grün hat durch die Initiative zum Kongress von Rambouillet, zum Friedensplan, zur Reintegration Russlands und zum Stabilitätspakt jederzeit zu deeskalieren versucht und gedrängt, der Krise mit friedlichen Mitteln zu begegnen.

Der Kosovokrieg verlangte von den nun an die Macht gelangten Friedensbewegten einen Crash-Kurs in Realismus. Während die Schröder-SPD ohnehin zum Pragmatismus neigte, wurden die Grünen zerrissen. Ein Teil flüchtete in einen Radikalpazifismus. Ein anderer Teil transformierte seinen Antimilitarismus zu einer Art politischem Pazifismus, der sich seiner historischen Bedingtheit bewusst ist und systematisch versucht, militärische Mechanismen durch zivile zu ersetzen, auch wenn er – das war die Kosovo-Erfahrung – Militäreinsätze im Extremfall nicht ausschließen kann.

Leider ist der letztgenannte Ansatz inzwischen marginalisiert. Heute dominiert ein „Tool-Box“-Ansatz, der auf militärische Instrumente beliebig zugreifen möchte und diesem Zugriff den Ansatz der Zivilisierung opfert.

Auf der anderen Seite geriert sich die Linkspartei als pazifistische Kraft. Das mag ihr zwischenzeitlich Stimmengewinne bescheren. Zu einem möglichen rot-grün-roten Regierungsbündnis wird es indes nur kommen können, wenn sich die Partei einer realistischeren Option nähert. In dieser Hinsicht steht ihr die Zerreißprobe erst noch bevor.

Die Instrumentalisierung außenpolitischer Themen für innenpolitische, gar innerparteiliche Zwecke gilt manchem politischen Kommentator als geschickt. Sie blamiert sich aber spätestens dann, wenn man in der Regierungsverantwortung steht. Letztlich mussten Linke und Pazifisten lernen, dass sie in der real existierenden Staatenwelt mit hunderten Akteuren konfrontiert sind, die eine andere Weltsicht haben. Das erfordert nicht die Aufgabe der eigenen Haltung – aber es erfordert internationale Diskurs- und Handlungsfähigkeit.